Presbyterium
Presbyterium
Aufgrund des gegenwärtigen Versammlungsverbotes ist die Einführung des neuen Presbyteriums auf die in §30 Abs. 2a KWG vorgegebene Art am 5.04.2020 durchgeführt worden. Das Presbyterium ist damit arbeitsfähig und kann seinen durch die KO beschriebenen Aufgaben nachkommen.
Mitglieder des Presbyteriums:
(Laienprediger Thomas Sohst ist kein Mitglied des Presbyteriums)